Bundesverkehrswegeplan 2030 in Berlin vorgestellt – B 19– Umgehung Giebelstadt-Euerhausen im weiteren Bedarf mit Planungsrecht

17. März 2016

MdL Volkmar Halbleib wird sich weiter für die Umsetzung stark machen

Der SPD-Landtagsabgeordnete Volkmar Halbleib teilt mit, dass die Ortsumgehungen der B 19 Giebelstadt, Herchsheim, Euerhausen im heute von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) in die Kategorie „weiterer Bedarf* (mit Planungsrecht)“ eingestuft wurde.

Halbleib: „Die Priorisierung des Projektes im Bundesverkehrswegeplan bedeutet, dass das Projekt in den kommenden Jahren bis 2030 geplant werden kann. Der Bau ist bisher jedoch erst für die Zeit nach 2030 vorgesehen. Ich werde weitere starke Argumente sammeln und mich im kommenden parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass die Priorisierung der Ortsumgehungen B 19 bei Giebelstadt noch einmal genau geprüft wird. Ein Aufstieg in den Vordringlichen Bedarf und damit auch eine Realisierung in den kommenden fünfzehn Jahren wäre für die vom Verkehr geplagten Orte, die schon so lange auf die Realisierung warten, ein notwendiger Schritt.“

Halbleib hofft deshalb, dass gemeinsam mit den örtlichen Bundes- und Landtagsabgeordneten parteiübergreifend eine Verbesserung erreichen lässt. Außerdem, so Halbleib, ist jetzt des Bayerische Staatsregierung, allen voran Innenminister Joachim Herrmann und Staatssekretär Gerhard Eck, gefordert, „in Berlin für die Aufnahme der B 19 in den vordringlichen Bedarf zu kämpfen.

Denn, so Halbleib weiter: „Mit dem ersten Arbeitsentwurf – der aktuell vorliegt – ist die finale Entscheidung noch nicht getroffen. Deswegen rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, an dem nun gestarteten sechswöchigen Bürgerbeteiligungsverfahren teilzunehmen. Auch ich werde mich in Berlin gemeinsam mit SPD-Bundestagsabgeordneten Bernd Rützel und dem SPD-Verkehrsausschuss-Vorsitzenden im Deutschen Bundestag Martin Burkert weiter für die Umgehung stark machen und gleichzeitig dafür sorgen, dass die Planungen vorangetrieben werden.“ MdB Bernd Rützel wird auf Bitten Halbleibs persönlich vor Ort kommen, um bei der für den 30. März geplanten Informationsveranstaltung des Marktes Giebelstadt teilzunehmen. Martin Burkert hatte, ebenfalls auf Halbleibs Einladung, im vergangenen Sommer Giebelstadt besucht, um sich ein Bild vom Projekt zu machen. Bereits damals hatte Burkert zugesichert, sich für das 20 Millionen-Projekt einzusetzen. +++

Hintergrund:

Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.

Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.

Die Priorisierung in VB/VB-E (vordringlicher Bedarf mit Vordinglicher Bedarf Engpassbeseitigung) und WB*/WB (weiterer Bedarf mit weiterem Bedarf mit Planungsrecht) folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maßnahmen (verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 Prozent bzw. bei der Straße mindestens 70 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau.).

Link zum Bürgerbeteiligungsverfahren ab Montag, 21.03.2016: www.bvwp2030.de

Straßenbau und Straßensanierung

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