Neues Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz fördert Reaktivierung von Bahnstrecken: Beste Chancen für die Finanzierung von Mainschleifenbahn, Steigerwaldexpress und Werntalbahn

31. Januar 2020

Mit dem neuen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, das der Deutsche Bundestag gestern beschlossen hat, ergeben sich nach Einschätzung des Würzburger SPD-Landtagsabgeordneten Volkmar Halbleib große Chancen für die Reaktivierung der Mainschleifenbahn zwischen Volkach und Seligenstadt sowie der Steigerwaldbahn zwischen Kitzingen und Schweinfurt, aber auch für die Reaktivierung der Werntalbahn und andere Bahnprojekte in Unterfranken: „Erstmals finanziert der Bund nicht nur Neuinvestitionen, sondern auch die Reaktivierungen von Bahnstrecken und die Grunderneuerungen von Schienenanlagen und Bahnhöfen. Dabei nimmt das Gesetz künftig insbesondere auch kleinere Kommunen in den Blick, indem etwa die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten gesenkt und die Beschränkung auf Verdichtungsräume aufgehoben wurde. Das ist ein Meilenstein für die Verkehrswende und eröffnet gerade für die mainfränkischen Reaktivierungsprojekte klare Finanzierungmöglichkeiten.“ so Halbleib.

Halbleib hat sich mittlerweile an den SPD-Bundestagsabgeordneten Bernd Rützel gewendet, um Einzelheiten für das Förderverfahren zu klären. „Dabei geht es jetzt insbesondere um die Frage, in welche Höhe und nach welcher Priorität die Reaktivierungsprojekte in Bayern finanziert werden können“. Die Infrastrukturkosten für die Mainschleifenbahn werden auf 10 Millionen € geschätzt, bei der Steigerwaldbahn läuft derzeit das Vorprüfungsverfahren. Halbleib sieht durch die Entscheidung von gestern deshalb auch die Chance, die Debatte um die Reaktivierung der Steigerwaldbahn zu versachlichen. „Mit den Fördermöglichkeiten wird die Pauschalkritik der CSU Lügen gestraft, dass die Kommunen an den Kosten der Reaktivierung hängen bleiben. Seit heute ist dieses Argument weg.“ So werde beispielsweise für die Reaktivierung der stillgelegten Bahnlinie von Dombühl nach Dinkelsbühl in Mittelfranken aufgrund der neuen Gesetzeslage mit einer Finanzierung von bis 90 % der Investitionskosten gerechnet.

Mit der Gesetzesnovelle finanziert der Bund den Ausbau kommunaler Schieneninfrastruktur mit 6,6 Milliarden Euro bis einschließlich 2025, so Halbleib. Zudem beschloss der Bundestag die Erhöhung der Regionalisierungsmittel um rund 5,25 Milliarden Euro bis 2031, damit insbesondere mehr Fahrten im Personenschienennahverkehr angeboten werden können. Alleine für das laufende Kalenderjahr 2020 werden die zur Verfügung stehenden GVFG-Mittel auf 665 Millionen Euro verdoppelt. In den kommenden sechs Jahren fließen damit 4,6 Milliarden Euro zusätzlich in den kommunalen Schienenverkehr.

Verkehr im Wandel #Bahnpolitisches

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