Gelbe Rüben im fränkischen Trockengebiet - Klare Forderung nach München

13. Oktober 2021

Heftige Auswirkungen hat die Ausweitung der sogenannten Roten Gebiete und die damit verbundene Pflicht zur Winterbegrünung für den Möhrenanbau in fränkischen Trockengebieten. Die Folgen sind so heftig, dass die Landwirte selbst, aber beispielsweise auch die Mainfrucht GmbH und Co KG aus Gochsheim, befürchten, die Nachfrage nicht mehr aus regionalem Anbau befriedigen zu können.“ Ich schließe mich daher den Bitten um Unterstützung, die mich erreichten.

Die Problematik stellt sich folgendermaßen dar: Die Verpflichtung zur Winterbegrünung und die daraus folgende späte Dammbildung (Anhäufeln der Erde), sorgen für Saatbettschwierigkeiten und mangelnde Keimung. Damit wird der Anbau von Möhren ohne Bewässerung unmöglich - und das, wo Wasser in Franken ohnehin knapp ist und in Zukunft voraussichtlich noch knapper wird. Eine Beregnung, die ohne Not und nur aufgrund der kontraproduktiven Gesetzgebung durchgeführt wird, ist vor diesem Hintergrund ist ziemlich fraglich.

Auch ein weiteres Argument der betroffenen Gemüsebauern lässt sich nicht von der Hand weisen: Möhren sind eine Feldkultur mit einem relativ niedrigen Stickstoffbedarf (ca. 120 Kilogramm pro Hektar). Weil zu viel Stickstoff während der Saat später für Risse in den Möhren sorgt, wird schon bei einem Stickstoffgehalt von 50 Kilogramm pro Hektar im Pflughorizont von einer zusätzlichen Düngung abgeraten.

Daraus lässt sich leicht ableiten, dass nicht der Möhrenanbau für die hohe Stickstoffbelastung des Grundwassers verantwortlich sind, wegen der man ja die neuen Roten Gebiete ausgewiesen hat. Insofern ist eine Ausnahmegenehmigung und der Verzicht auf die Zwischenfrucht beim Möhrenanbau auf der fränkischen Trockenplatte nicht nur unausweichlich für die Zukunft der betroffenen Landwirte, sondern folgt durchaus auch dem Sinn des Gesetzes.

Im Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten will man dieser Argumentation allerdings nicht folgen. „Die Düngeverordnung sieht bei der Pflicht zur Winterbegrünung in Roten Gebieten keinen Handlungsspielraum für die Bundesländer vor. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist nicht möglich“, lautet die niederschmetternde Antwort aus dem Ministerium.

Weil ich mich mit der Trockenheit auf der fränkischen Platte und den daraus entstehenden Problemen schon viele Jahre beschäftige, will ich mich damit allerdings nicht zufriedengeben. Es wäre ja schließlich nicht das erste Mal, dass der Freistaat einen Sonderweg beschreitet. Wo ein Wille ist, findet Bayern ja auch sonst einen Weg.

Umweltpolitics #Regionalthematisches

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