Die Erbschaftsteuer muss bleiben – aber sie muss gerechter ausgestaltet werden. „Unfaire Vorteile für Erben großer Firmenvermögen sollen entfallen, um alle anderen entlasten zu können“, so die gemeinsame Positionierung der SPD-Landtagsfraktion. Die Erbschaftsteuer wird an diesem Montag und Dienstag (12. und 13. Oktober 2026) vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Dabei sind einschneidende Änderungen nicht unwahrscheinlich. Die SPD-Fraktion im bayerischen Landtag erwartet sich von dem erst in einiger Zeit erfolgenden Richterspruch Orientierung und bereitet sich auf eine umfassende Neuregelung vor. Dabei müssen unbedingt die heute bestehenden Ungerechtigkeiten überwunden werden: Dass der Staat kleine Vermögen stärker besteuert als große, bei denen oft sogar die komplette Summe erlassen wird.
Klar ist für uns als bayerische SPD-Landtagsfraktion dass die Erbschaftsteuer erhalten bleiben muss. Denn sie schließt eine Gerechtigkeitslücke: „Der Staat kann damit die Startchancen für diejenigen verbessern, die kein Spitzenvermögen erben können.“ Fast 6,7 Milliarden Euro hat der Freistaat im Jahr 2025 über die Erbschaftsteuer eingenommen – Geld, das er gut im Interesse der Allgemeinheit einsetzen kann: für gute Schulen, Kinderbetreuung, bessere Straßen und Brücken oder eine handlungsfähige Polizei. Die regelmäßigen Vorstöße der Freien Wähler für eine komplette Abschaffung der Erbschaftsteuer weise ich energisch zurück: „Die Folge wäre eine massive Lücke im Haushalt – und damit tiefe Einschnitte im Sozialbereich. Wer wie Herr Aiwanger aus einer solchen Forderung politisches Kapital schlagen will, gefährdet den gesellschaftlichen Frieden.“ Eine klare Absage erteilen wir auch der CSU-Idee von einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer – also der Erlaubnis, dass jedes Bundesland selbst seine Steuersätze festlegen kann. „Der dann folgende Unterbietungswettbewerb würde einer der wichtigsten Ländersteuern den Garaus machen“, so meine Einschätzung. Zugleich würde dadurch die wirtschaftliche Ungleichheit zwischen den Ländern noch verstärkt, da sich die Einnahmen weiter verschieben. Wichtig ist uns, dass es künftig gerechter zugeht bei der Erbschaftsteuer. Aktuell kann es passieren, dass die Erben millionenschwerer Unternehmen nach der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung weniger Steuer zahlen müssen als die Erben kleiner Vermögen. Und damit trotz ihres Reichtums nichts beitragen zur Finanzierung des Gemeinwesens. „Das Prinzip, dass ausgerechnet die größten Vermögen am günstigsten durchkommen, muss weg. Im Gegenzug können wir die Belastung für normale Erben absenken.“ Das könnte etwa über höhere Freibeträge geschehen. Die aktuelle Verschonungsbedarfsprüfung hat zur Folge, dass die Behörden im Jahr 2024 bundesweit auf 3,4 Milliarden Euro Erbschaftsteuer verzichtet haben – was einem Nachlass von 95 Prozent entspricht (vom Finanzamt waren ursprünglich 3,6 Milliarden festgesetzt worden). Als Landtagsfraktion hoffen wir durch den Richterspruch auf ein Ende dieser Ungerechtigkeit. Die Regelung ist dafür gedacht, eine finanzielle Überlastung zu vermeiden, um die Existenz des Unternehmens und damit der Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Dies ließe sich meiner Ansicht nach aber auch durch Stundungsregelungen erreichen – dann fiele auf längere Sicht trotzdem ein Beitrag für die Gemeinschaft ab. Ohnehin ist in Bayern aktuell kaum nachvollziehbar, nach welchen Kriterien die Behörden über einen Steuererlass entscheiden und ob damit tatsächlich ein Unternehmen gerettet wurde. Diese Transparenz haben wir im Sommer per Antrag eingefordert – und dabei die Unterstützung der Mehrheitsfraktionen erhalten. Der Anhörungstermin steht noch aus. „Ich bin gespannt, was dabei herauskommt."
Weitere Zahlen, die den Handlungsbedarf belegen:
• Im Jahr 2024 erhielten 45 Großerben zusammen fast 12 Milliarden Euro und zahlten im Schnitt nur rund 1,5 Prozent Steuer. Der Staat verzichtete auf 3,4 Milliarden Euro.
• Bis 200.000 Euro zahlen Erben im Schnitt rund 12 Prozent Erbschaftsteuer, bei Summen von mehr als 20 Millionen sinkt der Wert auf rund 4,5 Prozent (die Erlasse berücksichtigt).
• Die weit überwiegende Zahl der bayerischen Familienunternehmen liegt unter der für die Verschonungsbedarfsprüfung maßgeblichen Schwelle von 26 Millionen Euro. Sie sind durch die regulären Verschonungsregelungen (80 bis 100 Prozent) längst geschützt. Von den Milliardenerlassen nach einer Verschonungsbedarfsprüfung gingen 64 Prozent an nur 3200 Personen.
• Deutschland hat eine sehr hohe Vermögenskonzentration. Beim reichsten Prozent stammen rund 80 Prozent des Vermögens aus Erbschaften. Seit 2009 entgingen dem Fiskus durch die Nachlässe bei der Erbschaftsteuer bundesweit mehr als 78 Milliarden Euro. Allein in Bayern waren es zwischen 2019 und 2025 fast 5,7 Milliarden Euro. • Die Erlasse steigen stark an: 2019 waren es in Bayern noch 25 Millionen Euro, 2025 fast 2,4 Milliarden.
• Derzeit verbleiben rund 37 Prozent der Erbschaftsteuer direkt in Bayern (nach Abzügen für den Länderfinanzausgleich) – mehr als in jedem anderen Bundesland.