„Alle Eltern gleichermaßen bei den Betreuungsgebühren entlasten“

Besuch im Kindergarten

31. Juli 2019

Eine Entlastung für Eltern in Bayern hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen. Für alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr gibt es 100 Euro pro Monat Zuschuss zu den Gebühren für die Kindertagesbetreuung. Für das Einlösen ihres Wahlversprechens haben die Mehrheitsfraktionen, CSU und Freie Wähler, das Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz (BayKiBiG) entsprechend geändert. Allerdings gilt die Regelung nur für Kinder in Kitas. Eltern, die ihren Nachwuchs von einer qualifizierten Tagespflegeperson betreuen lassen, gehen bisher leer aus.

Diese Ungerechtigkeit will die SPD Landtagsfraktion beseitigen. Doris Rauscher, sozial- und familienpolitische Sprecherin unserer BayernSPD, früher selbst Einrichtungsleiterin und Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie, fordert in einem Dringlichkeitsantrag, den Zuschuss auch auf die Tagespflege auszuweiten.

Ich unterstütze diese Forderung: Alle Eltern sollten gleichermaßen bei den Elterngebühren für Angebote der Kindertagesbetreuung entlastet werden, unabhängig von der Betreuungsform. Bildungs-, kinder- und familienpolitisch ist diese Unterscheidung in keiner Weise nachvollziehbar.

Konkret führt die derzeitige Umsetzung der neuen Regelung zu einer Ungleichbehandlung von rund 2.300 Eltern, deren Kinder von Tagesmüttern und –vätern betreut werden. Eine Anpassung der Regelung im BayKiBiG beendet nicht nur das, sondern unterstützt auch den gleichberechtigten Zugang zur Bildung für alle Kinder in Bayern von Anfang an.

Sozialverantwortliches

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