Atelierförderung für bildende Kunst

07. Februar 2020

Mit einem monatlichen Zuschuss (230 Euro) zu den Atelierkosten über zwei Jahre – mit dieser besonderen Fördermöglichkeit will der Freistaat Bayern die Arbeitsbedingungen für Kunstschaffende verbessern.

„Insgesamt haben 100 Künstlerinnen und Künstler in Bayern die Chance, sich mit Hilfe dieser finanziellen Unterstützung Freiräume für Kreativität zu schaffen“, erläutert der mainfränkische SPD-Landtagsabgeordnete Volkmar Halbleib. „Ich bin sehr froh über diese Möglichkeit der Unterstützung für diejenigen, die mit den vielfältigen Ausdrucksformen ihrer Kunst einen wertvollen Beitrag zu Dialog und Diskussion in der Gesellschaft leisten“, so Halbleib.

Als Mitglied im Ausschuss Wissenschaft und Kunst hält der Abgeordnete engen Kontakt zur Kunstszene der Region und weiß daher um die Sorgen und Nöte der Betreffenden, gerade in Zeiten von Raumnot und explodierenden Mieten. „Insofern ist der Kulturfonds ein gutes Angebot. Allerdings würde ich mir wünschen, es könnten erheblich mehr Kunstschaffende davon profitieren.“

Bis 31. Juli 2020 können sich Kunstschaffende in der Bildenden Kunst für die neue Runde des Atelierförderprogramms bewerben. Förderbeginn ist der 1. Januar 2021. Im Förderprogramm stellt das Kunstministerium freischaffenden Künstlern für zwei Jahre monatlich 230 Euro zur Finanzierung oder Anmietung ihrer Arbeitsstätte zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Kulturfonds Bayern.

Bewerben können sich altersunabhängig freischaffende, bildende Künstlerinnen und Künstler mit abgeschlossener künstlerischer Ausbildung, die seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz im Freistaat haben. Die Anträge sind an die Regierung zu richten, in deren Bezirk sich der Hauptwohnsitz der Künstlerin bzw. des Künstlers befindet. Das Förderprogramm existiert seit dem Jahr 1998.

Weitere Infos zum Atelierförderprogramm und anderen Fördermöglichkeiten: hier klicken

Kulturthematisches

Teilen