Ehrenamtliche Hilfsorganisationen halfen schnell und warten jetzt schon über ein Jahr auf die Refinanzierung

14. April 2023

Ich fragte bei der Staatsregierung nach

Über ein Jahr nachdem in Bayern die Ausrufung des Katstrophenfalls wegen des Angriffskriegs Russlands am 9. März 2022 und die Versorgung der ersten Ukraineflüchtlinge erwartet wurde, gibt es noch immer keine Erstattung der Ausgaben an ehrenamtliche Hilfsorganisationen. Das erfuhr ich von Staatsminister Joachim Hermann auf eine parlamentarische Anfrage, wann mit der Refinanzierung der angefallenen Kosten der Katastrophenhilfe zu rechnen ist. Auch auf die Frage, wann mit einer Förderrichtlinie und einer Auszahlung zu rechnen ist, blieb der Innenminister eher vage.

Anlass für die Anfrage waren Beschwerden von Hilfsorganisationen aus der Region Würzburg, die für Materialbeschaffung und Spritkosten in Vorleistung gingen, aber denen, anders als bei den Einsätzen in Sachen Corona, bis heute kein Cent erstattet wurde. Das Innenministerium musste auf meine Anfrage einräumen, dass es bisher keine rechtliche Grundlage für die Kostenerstattung gebe und daher auch keine Erstattung erfolgt ist.

Für rein ehrenamtlich arbeitende Rettungsorganisationen ohne wirtschaftlichen Betrieb ist eine solche Verzögerung inakzeptabel. Ich fordere eine Auszahlung innerhalb der nächsten vier Wochen. Die Lebensretter der DLRG in Gerbrunn und Würzburg beispielsweise müssen schon bei ihrem Angebot der Hilfe vor Ort die Kosten weitgehend selbst tragen, bei keinerlei Einnahmen abgesehen von Mitgliedsbeiträgen oder Spenden. Es kann nicht sein, dass sie dann obendrein noch über ein Jahr auf Geld vom Freistaat warten müssen. Völlig unverständlich ist das auch, weil es sich um kleine vierstellige Beträge handelt, bei denen sich zwar eine kleine regionale Hilfsorganisation schwertut, die sich aber für den Freistaat eher im sprichwörtlichen Bereich der Peanuts bewegen.

„Es ist geplant, zeitnah für den dritten bayernweiten Katastrophenfall mit der Erweiterung auf die sogenannte Ukraine-Krise eine Regelung wie für die beiden ersten Corona-Katastrophenfälle zu erlassen“, so Joachim Herrmann. Immerhin erkennt Herrmann an, dass die Kosten bei den Betroffenen „zu Belastungen führen, die jeweilige Leistungsfähigkeit deutlich übersteigen dürften.“

Regionalthematisches #Sozialverantwortliches

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