Erneuerbare Energien: Trotz Auslauf der EEG-Vergütung Ü20-Photovoltaik Anlagen weiter nutzen

01. Juli 2021

MdL Volkmar Halbleib informiert: Was Betreiber wissen müssen und wie es jetzt weitergeht

Die EEG-Vergütung trat erstmals mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2000 in Kraft. Als Fördergrundlage für die Wirtschaftlichkeit gerade kleiner Photovoltaik-Anlagen, und für die Etablierung und Entwicklung der erneuerbaren Energien im Rahmen der Energiewende spielt sie seitdem eine tragende Rolle. Da die Förderung für jede Anlage auf eine Laufzeit von 20 Jahren begrenzt ist, hat in letzter Zeit das Auslaufen der Vergütungsdauer für die ersten ausgeförderten Ü20-Anlagen begonnen.

Der Landtagsabgeordnete Volkmar Halbleib sieht hier ein mögliches Hemmnis für die Energiewende, das überwunden werden muss: „Zwar schließt sich dank der kürzlichen EEG-Novelle für kleine Anlagen bis zu 100 Kilowatt eine bis Ende 2027 befristete Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen an, doch da diese teilweise abhängig vom Strompreis ist, hängt auch die Wirtschaftlichkeit der kleinen Anlagen letztendlich vom Strompreis ab.“
Eine weitere Neuerung im EEG 2021 ist das Entfallen der EEG-Umlage bei kleinen PV-Anlagen mit installierter Leistung bis zu 30 Kilowatt für eine Eigenversorgung von bis zu 30 Megawattstunden pro Jahr. Auch diese Neuerung schafft aus Halbleibs Sicht Anreize kleine Anlagen weiter zu betreiben.

Jedoch gibt es für Anlagen über 100 Kilowatt bei Förderende lediglich die Möglichkeit der sogenannten „sonstigen Direktvermarktung“, deren Wirtschaftlichkeit prinzipiell ausschließlich vom Strompreis abhängt, und häufig nicht gegeben ist. Hier sieht der Abgeordnete Nachbesserungsbedarf: „Sollte die Kosteneffizienz dieser Anlagen nicht gewährleistet sein, Stichwort Strompreisschwankungen, wie zuletzt in der Corona-Krise, könnte das für große PV-Anlagen Folgen haben.

Insgesamt komme die Novelle aber den Betreibern kleiner Anlagen entgegen und ermögliche ein Weiterbetreiben der Anlagen für. Auf diese Weise werden die Akzeptanz und Teilhabe von Bürgern an der Energiewende weiter begünstigt und Hürden für den (Klein-)Solaranlagenbetrieb abgebaut.

Halbleib empfiehlt Anlagenbetreibern, die zahlreichen Publikationen von Energieberatern, Verbänden, Netzbetreiben, Projektierern und der Verbraucherzentrale zu nutzen. Im Internet lassen sich diese Leicht unter den Suchbegriffen „Photovoltaik Weiterbetrieb“ ausfindig machen. Viele der einschlägigen Seiten bieten auch einen sogenannten „Solarrechner“ an, mit dessen Hilfe die Wirtschaftlichkeit eines Weiterbetriebs der Anlagen im Detail ausgerechnet werden kann. Weitere Informationen und Hilfestellung für Anträge etc. finden sich außerdem auf der Seite der deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS), vor allem im Rahmen des Projekts PVLOTSE, welches bezweckt den wirtschaftlichen Weiterbetrieb sicherzustellen.|Suche #Energie im Wandel

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