Halbleib begrüßt Aufnahme des Landkreises Würzburg in Hochwasserhilfs-Programm

15. Juni 2016

"Leider deutliche Abschläge bei der Förderhöhe und keine Absenkung der Bagatellgrenzen für Kommunen."

SPD-Landtagsabgeordneter Volkmar Halbleib begrüßt, dass der Landkreis Würzburg in die Regionalstufe 2 des Hochwasser-Hilfsprogramms der Freistaat Bayerns aufgenommen wurde. "Die Einordnung der Schäden im Landkreis Würzburg in die Kategorie der von einem 100-jährlichen Hochwasser besonders betroffenen Gebiete ist überfällig, weil auch die Schäden in Gemeinden des Landkreises, wie z.B. in Eßfeld und anderen Ortsteilen Giebelstadts, in den Ochsenfurter Stadtteilen Darstadt und Goßmannsdorf oder in Fuchsstadt und Winterhausen gravierend sind. Ich bin froh, dass die anderslautende Entscheidung des Kabinetts von vor einer Woche nun korrigiert wird." Damit könnten nicht nur Sofortgeld und Soforthilfen auch im Landkreis Würzburg ausgezahlt werden, vielmehr können auch Gewerbetreibende bis zu 50 Prozent des Schadens, maximal 100.000 Euro und Forst- und Landwirte bis zu 50.000 Euro ersetzt bekommen. Für Privateigentümer besteht die Möglichkeit zinsloser Darlehn oder aber bei existentiellen Notlagen Hilfen aus dem Härtefonds.

Halbleib bedauert aber, dass es nach wie vor keine Gleichbehandlung mit vergleichbaren Schäden in Ostbayern gibt, bei denen der Fördersatz statt 50 Prozent 80 bis 100 Prozent beträgt. „Es ist den Betroffenen schwer zu vermitteln, warum diese Unterscheidung gemacht wird. Dem Betroffenen, der sein Haus, seine Existenz verloren hat, ist es egal, ob das ein tausendjährliches, ein hundertjährliches oder ein dreijährliches Hochwasser war. Er braucht Hilfe, und diese Hilfe müssen wir ihm geben! Es kann nicht sein, dass wir Betroffene erster, zweiter und dritter Klasse haben.“, ist Halbleib nach wie vor überzeugt.

Auch bei der Unterstützung für die Kommunen in der Kategorie 2 seien leider keine Nachbesserungen erfolgt. So hatte Halbleib gefordert, die bisher geltende Bagatellgrenze von 100.000 Euro für die Sanierung kommunaler Gebäude für die Behebung der Schäden auszusetzen. “100.000 Euro sind für eine kleine Gemeinde doch keine Peanuts. Wenn die Schule, die Turnhalle oder sonstige wichtige Einrichtungen betroffen sind, dann muss geholfen werden.“

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