Bedarfszuweisungen an Landkreise und Kommunen
Der Freistaat Bayern hat im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs für das Jahr 2016 Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen bewilligt. Wie der SPD-Landtagsabgeordnete Volkmar Halbleib mitteilt fließen 4 Millionen Euro an die Landkreise in Unterfranken, davon 450.000 Euro an den Landkreis Kitzingen. Im vergangenen Jahr waren es nur 300.000 Euro.
Bedarfszuweisungen sind, wie Halbleib erläutert, Mittel des Freistaats Bayern, die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an Gemeinden und Landkreise bewilligt werden. Sie sind dazu bestimmt, strukturschwache und von der demografischen Entwicklung besonders betroffene Regionen zusätzlich zu unterstützen. Der Landtag hat dafür insgesamt 150 Millionen Euro für ganz Bayern zur Verfügung gestellt. Die Stärkung der Bedarfszuweisungen ist eine langjährige Forderung der SPD-Landtagsfraktion, um Kommunen in Sondersituationen besser unterstützen zu können.
„Die Sonderhilfen sind allerdings auch ein Warnsignal für die kritische Finanzsituation auf kommunaler Ebene“.so Halbleib. Daher werde die SPD-Fraktion in den laufenden Haushaltsberatungen dafür eintreten, die kommunale Investitionskraft zusätzlich zu stärken. So sollen Städte, Gemeinden und Landkreise bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude und ihrer Schwimmbäder stärker unterstützt werden.