Im Haushaltsjahr 2016 fließen 2.537.000 Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Freistaates Bayern in den Landkreis Würzburg und 512.000 Euro in den Landkreis Kitzingen, teilt der SPD-Abgeordnete Volkmar Halbleib, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen, in einer Medienmitteilung mit.
Besonders erfreut ist er als Ochsenfurter Stadtrat über 1,0 Millionen Euro Förderung für die Sanierung der Grund- und Mittelschule, sowie 477.000 Euro für Sanierung der Staatlichen Realschule seiner Heimatstadt. „Als Landtagsabgeordneter, aber auch als Kommunalpolitiker begrüße ich es sehr, dass damit wichtige Schulbauprojekte und Kinderbetreuungseinrichtungen in den Landkreisen Würzburg und Kitzingen finanziert werden können."
Für die nächsten Jahre fordert Halbleib allerdings eine weitere Erhöhung der Mittel. „Viele Kommunen müssen ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zurückgewinnen, um die Aufgaben zur Gestaltung der örtlichen Angelegenheiten aktiv und nachhaltig wahrnehmen zu können“, so der Abgeordnete.
Fördermaßnahmen und Einzelbeträge im Landkreis Würzburg:
Gemeinde Bergtheim: 80.000 Euro für die Generalsanierung der Mehrzweckhalle
Gemeinde Gerbrunn: 50.000 Euro für Umbaumaßnahmen zur Sicherung des Brandschutzes und der Barrierefreiheit in der Eichendorff-Grundschule
Gemeinde Geroldshausen: 62.000 Euro für die Generalsanierung der Kindertageseinrichtung "Zaubernest"
Markt Helmstadt: 50.000 Euro für die Generalsanierung der Kindertageseinrichtung St. Josef
Markt Höchberg: 180.000 Euro für den Neubau der Kinderkrippe
Gemeinde Kist: 100.000 Euro für die Generalsanierung, den Umbau und die Erweiterung der Kindertageseinrichtung St. Bartholomäus
Markt Neubrunn: 50.000 Euro Baukostenzuschuss zur Generalsanierung, Erweiterung sowie zum Umbau der Kindertageseinrichtung
Stadt Ochsenfurt: 79.000 Euro für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung im Stadtteil Kleinochsenfurt
Stadt Ochsenfurt: 1.000.000 Euro für die Generalsanierung und den Teilneubau der Grund- und Mittelschule mit Ganztagsräumen sowie Neubau von Freisportanlagen
Markt Reichenberg: 59.000 Euro für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung im Ortsteil Lindflur
Gemeinde Rottendorf: 90.000 Euro für den Umbau und die Generalsanierung der Grundschule
Gemeinde Thüngersheim: 45.000 Euro für die Generalsanierung der Grundschule
Gemeinde Waldbüttelbrunn: 33.000 Euro für den Neubau der Kindertageseinrichtung „Haus für Kinder“ St. Martin
Markt Zell a.Main: 85.000 Euro für die Generalsanierung der Maintalhalle
Landkreis Würzburg: 35.000 Euro für den Ausbau von Räumen für die Ganztagsbetreuung an der Staatlichen Realschule Ochsenfurt
Landkreis Würzburg: 202.000 Euro für den Ersatzneubau einer Doppelsporthalle und einer Einzelschwimmhalle für die Staatliche Realschule Ochsenfurt
Landkreis Würzburg: 477.000 Euro für die Erweiterung, den Umbau und die Generalsanierung der Staatlichen Realschule in Ochsenfurt
Fördermaßnahmen und Einzelbeträge im Landkreis Kitzingen:
Gemeinde Buchbrunn: 21.000 Euro für Umbaumaßnahmen an der Mittelschule zur Schaffung von Barrierefreiheit
Stadt Dettelbach: 60.000 Euro Baukostenzuschuss zum Umbau der Kindertageseinrichtung im Stadtteil Euerfeld
Stadt Dettelbach: 100.000 Euro Baukostenzuschuss zum Umbau und der Generalsanierung der Kindertageseinrichtung im Stadtteil Mainsondheim
Stadt Dettelbach: 131.000 Euro Baukostenzuschuss zum Umbau und der Generalsanierung der Kindertageseinrichtung St. Maria
Stadt Prichsenstadt: 200.000 Euro für die Generalsanierung der Sporthalle für die Grundschule
Weiterhin fließen Mittel in die Stadt Gerolzhofen, die dem Landtags-Stimmkreis Kitzingen angehört:
Stadt Gerolzhofen: 66.000 Euro Baukostenzuschuss zum Ersatzneubau und der Kindertageseinrichtung St. Regiswind
Stadt Gerolzhofen: 180.000 Euro für die Generalsanierung mit Umbau und Teilneubau des Schulschwimmbades „Geomaris“
Landkreis Schweinfurt: 200.000 Euro für die Generalsanierung der Freisportanlagen am Schulzentrum Gerolzhofen
Empfänger der heute bekannt gegebenen staatlicher Zuweisungen sind ausschließlich Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Verwaltungsgemeinschaften und kommunale Zweckverbände. Bei der Bemessung der staatlichen Förderleistungen werden die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers individuell berücksichtigt. Förderfähig im Rahmen des Art. 10 FAG sind:
Zuweisungsfähig sind grundsätzlich Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Generalsanierungsmaßnahmen, aber auch der Erwerb eines Gebäudes, wenn dadurch ein an sich notwendiger Neu- oder Erweiterungsbau vermieden wird.