20,57 Millionen Euro Unterstützungsgelder vom Freistaat für Unterfranken

05. Oktober 2023

Unterfränkische Kommunen in schwieriger Finanzlage erhalten auch für 2023 Sonderhilfen vom Freistaat Bayern. Zwei Landkreise und 23 kreisangehörige Gemeinden bekommen in den nächsten Tagen sogenannte Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen überwiesen , um ihren dringenden Finanzbedarf zu decken. Entschieden hat über die Anträge der Kommunen ein Verteilerausschuss, dem sowohl Vertreter aus kommunalen Spitzenverbänden wie aus dem Finanz– und Innenministerium angehören.

In diesem Jahr erhalten in Unterfranken folgende Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden Mittel in folgender Höhe: - Landkreis Haßberge 2,8 Millionen Euro - Landkreis Rhön-Grabfeld 2,9 Millionen Euro Sowie folgende Städte und Gemeinden: im Landkreis Bad Neustadt - Ostheim vor der Rhön 450.000 Euro - Bad Königshofen 1,8 Mio Euro - Sandberg 1,35 Mio Euro - Rödelmaier 565.000 Euro - Schönau v.d. Brend 95.000 Euro - Bastheim 350.000 Euro - Burglauer 75.000 Euro - Trappstadt 270.000 Euro - Herbstadt 275.000 Euro - Sulzdorf a. d. Lederhecke 20.000 Euro - Strahlungen 40.000 Euro - Fladungen 425.000 Euro - Sondheim v.d. Rhön 105.000 Euro - Großbardorf 10.000 Euro Im Landkreis Bad Kissingen - Bad Kissingen 2,3 Mio Euro - Münnerstadt 2,1 Mio Euro - Stadt Münnerstadt 2,1 Mio Euro im Landkreis Miltenberg - Markt Weilbach 735.000 Euro - Eichenbühl 400.000 Euro - Altenbuch 515.000 Euro im Landkreis Schweinfurt - Schonungen 2,0 Mio Euro - Wipfeld 370.000 Euro im Landkreis Haßberge: Zeil am Main 1,3 Mio Euro

Nach wie vor bereitet mir vor allem die Ballung von Bedarfshilfegemeinden im Nordosten Unterfrankens Sorgen. Es fällt auf, dass im Landkreis Rhön-Grabfeld von 37 Gemeinden 14 Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen erhalten und bis auf wenige Ausnahmen vor allem Nord- und Ostunterfranken auf staatlichen Zusatzhilfen angewiesen sind. Wie in den letzten Jahren ist das ein klarer Warnhinweis, dass die strukturpolitischen Anstrengungen der Staatsregierung für die Region dringend intensiviert werden müssen. Die Hilfen sind wichtig und gut, es wäre jedoch notwendig, die Gemeinden vorher so zu unterstützen, dass erst gar keine Sonderhilfen erforderlich sind.

Eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen ist in diesem Jahr notwendiger denn je. Das gilt sowohl für die Stärkung der Investitionskraft als auch für die Verbesserung der Finanzierungsgrundlagen für die laufenden Aufgaben. Entsprechende Initiativen für den kommunalen Finanzausgleich wird die SPD-Landtagsfraktion als Anwältin der bayerischen Kommunen in den anstehenden Beratungen des Staatshaushalts 2024 vorlegen.

HINTERGUND Bedarfszuweisungen sind dazu bestimmt, der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Gemeinden und der besonderen Ausgabenbelastung strukturschwacher Landkreise im Einzelfall Rechnung zu tragen. Stabilisierungshilfen sind für strukturschwache bzw. von der demografischen Entwicklung besonders negativ betroffene, konsolidierungswillige Kommunen vorgesehen.

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