Bayerische Eigenheimzulage: Söder verspricht, Behörde zahlt nicht

05. September 2018

Bei der Umsetzung der bayerischen Eigenheimzulage hapert es gewaltig: Wer gleich nach Söders Regierungserklärung einen Kaufvertrag für eine Immobilie abgeschlossen oder eine Baugenehmigung erhalten hat, bekommt den versprochenen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro nicht. Denn der Stichtag ist der 1. Juli 2018.

Zuerst hieß es, die Zulage könne rückwirkend zum 1. Januar beantragt werden. Jetzt rudert die Staatsregierung zurück. Mit dem Ergebnis, dass die vorher geschlossenen Verträge zu einem Ausschluss der Förderung führen. „Das ist ein grober handwerklicher Fehler, der nicht passieren darf. Söder verspricht, die Behörde zahlt nicht“, kritisiert der wohnungspolitische Sprecher Volkmar Halbleib. Halbleib fordert die Staatsregierung auf, den gleichen Stichtag wie beim Baukindergeld auf Bundesebene zu wählen und eine rückwirkende Beantragung ab dem 1. Januar 2018 zuzulassen: "Dass es da unterschiedliche Stichtage gibt, leuchtet niemandem ein."

Halbleib hat deshalb Verständnis für die verärgerten Bürgerinnen und Bürger, die sich mit einer Petition an den Bayerischen Landtag gewandt haben. Die 1300 Unterzeichner fordern jetzt, den ursprünglich zugesagten Stichtag für die Auszahlung der bayerischen Eigenheimzulage zugrundezulegen. „Wer baut, muss genau rechnen und sich auf Zusagen verlassen können. Es kann nicht sein, dass die Bürger und Bürgerinnen für Kommunikationspannen in der Staatsregierung büßen müssen“, sagt der unterfränkische Abgeordnete.

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