Die Betreuungssituation von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung

25. Mai 2022

Ich unterstütze die Anliegen der Würzburger Kontaktstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (KIS). Gemeinsam fordern wir stärkere Unterstützung durch den Freistaat Bayern.

Nach zwei Jahren massiver Corona-Beschränkungen stand die Betreuungssituation von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung in Würzburg im Mittelpunkt meines Austausches Sandra Mölter von der Kontaktstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung an der Uni Würzburg (KIS). Laut einer Erhebung des Deutschen Studentenwerks hatten vor der Corona-Pandemie elf Prozent aller Studierenden eine Behinderung oder chronische Erkrankung. Mehr als die Hälfe davon - 53 Prozent - waren von psychischen Erkrankungen betroffen. Durch die Pandemie und den damit einhergehenden Konsequenzen, beispielsweise fehlender Kontakt zu Mitmenschen und Wegfall der gewohnten Alltagsstruktur, sei die psychische Belastung für Studierende noch einmal gestiegen, so die Einschätzung von Sandra Mölter.

Leider mangelt es im Freistaat, durch die hohe Nachfrage von Studierenden an den Hochschulen, sowohl an personellen wie auch finanziellen Ressourcen, um die barrierefreie Hochschule vollständig umzusetzen. Deshalb setzt sich Mölter sowohl für dauerhafte auskömmliche Ausstattung der KIS in Würzburg, als auch die bayernweite Umsetzung des Leitbilds einer barrierefreien Hochschule ein, mit dem Zeil, Inklusion zu verwirklichen wie sie im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz als Leitprinzip verankert ist. Für das neue Hochschulgesetz in Bayern fordert Mölter für das Netzwerk Studium und Behinderung Bayern, den Inklusionsauftrag von Bayerischen Hochschulen stärker und verbindlicher festzuschreiben. Ein Anliegen, das ich als Mitglied im federführenden Wissenschaftsausschuss in die Gesetzesberatungen im Landtag tragen will.

Wichtig ist für Mölter auch, dass, wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, eine verlässliche Finanzierung des Inklusionsauftrags an den Hochschulen erfolgt und dieser in den Zielvereinbarungen mit der Staatsregierung finanziell und personell abgesichert wird.

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