Bedarfszuweisung und Überbrückungshilfe an Kreis Kitzingen und die Stadt Volkach
Wie der SPD-Landtagsabgeordnete Volkmar Halbleib mitteilt, hat der Freistaat Bayern im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs für das laufende Haushaltsjahr 2017 Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen bewilligt. Nach Unterfranken fließen insgesamt 4.300.000 Euro an Bedarfszuweisungen an die Landkreise, davon 500.000 Euro an den Landkreis Kitzingen. Zusätzlich zahlt der Freistaat 1.500.000 Euro an die Stadt Volkach, die seit 2014 erneut die Stabilisierungshilfe bekommt.
Die Bedarfszuweisungen sind dazu bestimmt, der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Gemeinden im Einzelfall Rechnung zu tragen. Sie können auch zum Ausgleich von Härten gewährt werden, die sich bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen ergeben. Außerdem soll der besonderen Ausgabenbelastung der strukturschwachen Landkreise durch die Gewährung von Bedarfszuweisungen Rechnung getragen werden. Darüber hinaus sind Stabilisierungshilfen für strukturschwache bzw. von der demografischen Entwicklung besonders betroffene, konsolidierungswillige Kommunen vorgesehen.
Die Sonderhilfen sind für Halbleib allerdings auch ein Warnsignal für die kritische Finanzsituation auf der kommunalen Ebene. Bestes Gegenmittel sei die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen, die die Kommunen aus den Steuereinnahmen zur freien Verfügung erhalten. Hier sei Bayern Schlusslicht in der Bundesrepublik. „Zudem bedarf es eines kommunalen Investitions- und Entschuldungsfonds, um die finanzschwache Gemeinden und Landkreise wieder handlungsfähiger zu machen.“ so Halbleib. Die SPD-Landtagsfraktion tritt dafür ein, dass in diesen Fonds jährlich Mittel von 100 Millionen Euro fließen.
Bislang wurde der kommunale Entschuldungsfonds, den es in einer Reihe anderer Länder bereits gibt, von der CSU immer abgelehnt, obwohl ein großer Bedarf besteht. Defizite in der Regional- und Strukturpolitik aber auch beim kommunalen Finanzausgleich haben in Bayern nämlich dazu geführt, dass gerade im ländlichen Raum viele finanzschwache und ohne eigenes Fehlverhalten hoch verschuldet Gemeinden aus eigener Kraft weder die erforderlichen Investitionen in Infrastruktur und Daseinsvorsorge noch die Konsolidierung ihrer Haushalte leisten können. Deshalb ist hier eine angemessene Hilfe durch den Freistaat geboten.