Über 2,3 Millionen Euro Sportförderung für Unterfranken

29. August 2022

2022 leider keine doppelte Vereinspauschale mehr

Eine wichtige Aufgabe der bayerischen Kommunen ist die Sportförderung. Diese geht hauptsächlich mit der Förderung und Unterstützung von Vereinen einher, an welcher sich, seit Januar 2006 in pauschalisierter Form, auch der Freistaat beteiligt. Auch in diesem Jahr erhalten die bayerischen Sport- und Schützenvereine mit der Vereinspauschale wieder zusätzliche finanzielle Unterstützung durch den Freistaat. Rund 21 Mio. Euro sind es in der Förderperiode 2022. Nach Unterfranken flossen diesjährig insgesamt 2.378.112,67 Euro, Spitzenreiter ist hier der Landkreis Aschaffenburg mit rund 332.000 Euro, gefolgt von den Landkreisen Würzburg und Miltenberg mit je rund 295.000 und 272.000 Euro. Die weiteren Auszahlungssummen betragen in Reihenfolge der Aufzählung für die Städte, Würzburg, Aschaffenburg und Schweinfurt je rund 204.000 Euro, 123.000 und 114.000 Euro; sowie für die Landkreise Main-Spessart, Schweinfurt, Bad Kissingen, Kitzingen, Rhön-Grabfeld und Haßberge je rund 247.000 Euro, 196.000 Euro, 172.000 Euro, 147.000 Euro, 142.000 Euro und 127.000 Euro.

Nachdem durch die Coronapandemie in den letzten zwei Jahren das Vereinsleben stark zurückgefahren werden musste, was sich auch in den Finanzen und schwindenden Mitgliederzahlen sichtbar machte, hatte der Freistaat die Vereinspauschale vorübergehend verdoppelt. Ich hätte mir gewünscht, die erhöhte Vereinspauschale auch 2022 fortzusetzen. „Zwar können in diesem Jahr die Vereine ihre Aktivitäten wieder ausweiten. Dennoch ist die Situation des Vereinssports vielerorts nach wie vor wirtschaftlich schwierig, auch wenn die erhöhte Pauschale die schlimmsten Auswirkungen abfedern konnte“, so meine Einschätzung.

Die Pauschale wird anteilig ausgezahlt und orientiert sich dabei an Zahl der Mitglieder. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 26 Jahre, sowie Übungsleiter werden stärker gewichtet. „Ich möchte an dieser Stelle auch für das kommende Jahr an alle unterfränkischen Sportvereine appellieren, Anträge zu stellen, und sich ihren Anteil an der Förderung zu sichern.“ Die Frist für die Antragstellung läuft grundsätzlich bis zum ersten März des Förderjahres, danach eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden.

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