Wenig konkrete Antworten auf viele parlamentarische Fragen zur Wasserentnahme

05. Oktober 2023

Das Umweltministerium hat offenbar nach wie vor keinen vollständigen Überblick zu den unterfränkischen Wasserentnahmen.

WÜRZBURG/MÜNCHEN Die Antworten des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz vom 22. September 2023 auf einen ausführlichen Fragenkatalog von mir sind mehr als dürftig. Schon die Vorbemerkung zu den Antworten lässt aufhorchen: „Die nachfolgenden Angaben sind das Ergebnis der Recherchen sowohl bei den Kreisverwaltungsbehörden als auch bei den Wasserwirtschaftsämtern in Unterfranken. Ein detaillierter Datenabgleich und eine intensivere Recherche wären nur mit unverhältnismäßigem Zeit- und Personalaufwand zu bewerkstelligen. Grund hierfür ist insbesondere, dass die für die Beantwortung der Anfrage erforderlichen Daten nicht durchgehend digital und in einheitlicher Form abrufbar sind.“ Bemerkenswert dabei ist es, dass das Umweltministerium gerade für den Landkreis Würzburg als einem Hotspot der Wasserproblematik keine verbindlichen Zahlen für die Wasserentnehmen vorliegen konnte, denn die Antwort spricht nur von den „derzeitigen Rechercheergebnissen“.

Einen wirklichen Überblick über Wasserentnahmemengen und deren möglichen Folgen hat das Ministerium also offenbar nicht. Hinzu kommt, dass die Situation auch deshalb sehr unübersichtlich ist, weil für manche Entnahmezwecke Genehmigungsfreiheit gilt, dann wenn die Behörden grundsätzlich davon ausgehen, dass „nur geringe Mengen entnommen werden dürfen“ und durch die Entnahme „keine signifikant nachteiligen Auswirkungen auf den Gewässerzustand erwartet werden dürfen“. Auch wenn in Unterfranken wegen des „schwindenden Gewässerdargebotes“, so die Behörden, zunehmend auch in solchen, eigentlich genehmigungsfreien Fällen, neuerdings Genehmigungen erteilt würden, liegt für all diese Fälle „kein konsistenter Datensatz für die Entnahmemengen vor.“

Hier schlagen die Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit voll durch. Dies zeigt sich an der Tatsache, dass die Meldung der Entnahmemengen explizit in der wasserrechtlichen Erlaubnis ausgesprochen sein muss, ältere wasserrechtliche Genehmigungen diese Anforderung aber laut Ministerium „nicht immer enthalten“. Zudem seien wasserrechtliche Bewilligungen oder Altrechte oftmals unbefristet, was sich rechtlich wiederum nur mit hohem bürokratischem Aufwand ändern lässt.

Das ist umso unverständlicher als die Wasserproblematik in Unterfranken schon lange bekannt ist, aber seitens des Freistaates bisher wohl schlicht nicht so ernst genommen wurde. Bereits seit 2018 fordere ich die Vorlagen eines von der Staatsregierung zugesagten Konzeptes für das Niedrigwassermanagement im Würzburger Norden sowie eine bessere personelle Besetzung in den Wasserwirtschaftsämtern. Geschehen ist seither kaum etwas. Leider haben wir dadurch Jahre verloren, die wir jetzt schnell aufholen müssen.

Ich hoffe, dass sich das jetzt endlich ändert: Immerhin teilt das Ministerium mit, dass ein „ressortübergreifendes Pilotvorhaben an der Regierung von Unterfranken zur Ausstattung von Wasserentnahmestellen mit Funkwasserzählern und Funkdrucksonden im Gebiet der Bergtheimer Mulde“ geplant sei. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Vorhaben möglichst rasch umgesetzt wird.

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