Wie ungerechte Übergangslösungen den Wegfall der Ausbaubeiträge belasten

Gespräch und Diskussion über die Folgen des Wegfalls der Straßenausbaubeiträge.

29. Juni 2018

Mein Landtagskollege Klaus Adelt und ich stellen sich in Hettstadt dem Gespräch mit Betroffenen und Kommunalpolitikern über die StrABs.

Die Straßenausbaubeitragssatzungen (StrABs) sind in Bayern Geschichte. Nach der Entscheidung des Bayerischen Landtags, die Anwohnerbeteiligung bei der Finanzierung von kommunalen Straßensanierungen abzuschaffen, informierten Klaus Adelt und ich im Gasthaus „La Corona“ in Hettstadt über die Konsequenzen der neuen Rechtslage. Gut 40 Betroffene, Vertreter der Bürgerinitiativen aus Stadt und Landkreis Würzburg, interessierte Gemeinderäte und Bürgermeister aus dem Landkreis waren gekommen, um die aktuellen Neuigkeiten aus erster Hand zu erfahren.

Anfangs schilderten wir den Entscheidungsprozess zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Zu viele Probleme waren damit verbunden. Sei es die Ungerechtigkeit, dass in Unterfranken rund 97 Prozent der Kommunen, entsprechende Satzungen hatten, in Niederbayern hingegen nicht einmal 40 Prozent. Viel Streit gab es auch über die Einstufung der Straßen als Anlieger- oder Durchfahrtsstraße, aus der sich der auf die Anlieger entfallende Prozentanteil errechnete. Auch über notwendige Standards bei der Sanierung gab es zwischen Kommune und betroffenen Bürgern oftmals sehr unterschiedliche Ansichten.

Ungleiche Belastung direkter Nachbarn

Ortsrundgang Hettstadt
Beispiel Hettstadt: Die Bürger der gerade sanierten Martinstraße werden zur Kasse gebeten. Die Anlieger der hier einmündenden, zur Sanierung anstehenden Friedenstraße hingegen nicht. Beim Ortsrundgang diskutierten wir mit betroffenen Bürgern.

Um die finanziellen Belastungen der Bürger abzumildern, hatte der Landtag erst vor zwei Jahren auf Vorschlag SPD-Landtagsfraktion die Möglichkeit wiederkehrender Beiträge einzusetzen. Zwar änderte der Landtag das Gesetz, aber gerade mal zwei Kommunen von 2.200 in Bayern, entschieden sich für diese neue Möglichkeit.

Unser großer Wermutstropfen: Mit der jetzt erfolgten Abschaffung der Strabs und dem von der CSU durchgesetzten Stichtag treten wieder neue Ungerechtigkeiten zutage. Das zeigt sich sowohl in Hettstadt wie in Würzburg. Alle Bürger, die vor dem Jahreswechsel 2017/ 2018 ihre Bescheide erhalten haben, müssen zahlen, die anderen Nutznießer der Straße können sich die Kosten sparen.

Warum manchen nur der Gang zum Verwaltungsgericht bleibt

Deshalb sind die Hettstadter Bürger in der Martinstraße, die am 1. Dezember 2017 ihre Vorausleistungsbescheide erhalten haben, zahlungspflichtig. Die Bürger an den anstehenden Sanierungsstraßen müssen hingegen keinen Cent bezahlen. In der Würzburger Eichhornstraße sorgt der Stichtag dafür, ein Teil jetzt zur Kasse gebeten wird, ihre Nachbarn in der gleichen Straße allerdings nicht. Um sich gegen diese ungleiche Behandlung zu wehren, bleibt den Betroffenen wohl nur der Weg über Verwaltungsgericht.

Jetzt haben die Kommunen das Finanzierungsproblem

Ein Finanzierungsproblem stellt sich nach unserer Einschätzung jetzt den Kommunen. 65 Millionen Euro hat die CSU-Fraktion als Ersatz der Ausbaubeiträge für alle bayerischen Kommunen, die bisher eine Strabs hatten, vorgesehen. Die Höhe errechnet sich aus der Summe der in den letzten Jahren erhobenen Anliegerbeiträge. Eine ungeeignete Bemessungsgrundlage, da sind wir uns einig.

Die vorgesehenen Ausgleichszahlungen reichen bei weitem nicht

Die oben genannten Schwierigkeiten bei den Anliegerbeiträgen sorgten in den letzten Jahren für einen immensen Sanierungsstau. Die Summe bedeute im Klartext, rechnete Adelt vor, dass beispielsweise eine Kommune mit 20.000 Einwohnern und rund 80 Quadratkilometern Gesamtfläche, pro Jahr bis zu 65.000 Euro vom Freistaat für die kommunale Straßensanierung zusätzlich erhalte. „Das reicht aber hinten und vorne nicht“, urteilten die anwesenden Bürgermeister einmütig. Deshalb fordert die SPD mindestens 150 Millionen staatliche Zuschüsse für die Kommunen pro Jahr.

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